Erklärung zur Barrierefreiheit
Prozessatlas soll für alle Menschen nutzbar sein – unabhängig von Einschränkungen und Hilfsmitteln. Diese Erklärung folgt dem Schweizer Standard eCH-0059 «Accessibility Standard» und beschreibt, wie weit Anwendung, Prozessportal und Website die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, erfüllen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Anwendung Prozessatlas (Anmeldung, Prozesse, Aufgaben, IKS, Administration),
das öffentliche Prozessportal (/portal) und die Website prozessatlas.ch.
Stand der Vereinbarkeit
Die Anwendung ist teilweise konform mit WCAG 2.1, Stufe AA. Die nachstehend aufgeführten Inhalte erfüllen die Anforderungen noch nicht vollständig.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Einschränkungen sind bekannt:
- BPMN-Diagramme als Grafik. Prozessdiagramme werden als Grafik (SVG) dargestellt und sind für Screenreader nicht direkt lesbar. Im Prozessportal steht unter jedem Diagramm eine Textfassung («Ablauf als Text») mit allen Aktivitäten in Diagrammreihenfolge, gruppiert nach Zuständigkeit. In der Anwendung selbst fehlt diese Textfassung noch.
- PDF-Berichte. Aus Word-Berichten erzeugte PDF-Dateien enthalten keine Tag-Struktur (PDF/UA) und sind mit Screenreadern nur eingeschränkt nutzbar. Die Inhalte stehen in der Anwendung als HTML zur Verfügung.
- Drag-and-drop im Aufgabenboard. Das Verschieben von Aufgabenkarten per Drag-and-drop ist nicht mit der Tastatur möglich. Als Alternative bietet jede Karte ein Auswahlfeld «Status ändern», mit dem der Status per Tastatur gewechselt wird.
Erstellung dieser Erklärung
Selbstbewertung mit automatisierten Tests (axe-core, Regelsätze WCAG 2.0/2.1 A und AA) in der Continuous Integration. Jede Änderung der Anwendung durchläuft diese Prüfung auf den zentralen Seiten. Automatisierte Tests decken nicht alle WCAG-Kriterien ab; eine manuelle Prüfung mit Screenreader ist vorgesehen.
Rückmeldungen und Kontakt
Fällt Ihnen eine Barriere auf oder benötigen Sie Inhalte in einer zugänglichen Form, melden Sie sich bitte unter info@prozessatlas.ch. Wir antworten in der Regel innert zehn Arbeitstagen.
Datum der Erklärung
Diese Erklärung wurde im September 2026 erstellt.